Sie möchten Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Freiburg verkaufen? Hier lesen Sie, wie der Verkauf Schritt für Schritt abläuft, welche Kosten auf Sie als Verkäufer zukommen und was den Zeitrahmen bestimmt.
Ein Immobilienverkauf folgt in Deutschland einem festen rechtlichen Rahmen. Die Reihenfolge ist fast immer gleich, der Aufwand in den einzelnen Schritten hängt von Ihrem Objekt und Ihrer Situation ab.
Wir klären Ihre Ziele, Ihren Zeitrahmen und die Eckdaten des Objekts. Parallel stellen wir die Unterlagen zusammen, vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis, und beschaffen auf Wunsch, was noch fehlt.
Die kostenlose Online-Marktwertanalyse gibt eine erste Orientierung. Auf Wunsch folgt eine Marktwertanalyse persönlich vor Ort, bei der Zustand, Ausstattung und Lage im Detail einfließen.
Gemeinsam legen wir Angebotspreis und Vorgehen fest: offen mit Exposé und Inserat oder diskret. Bei einer diskreten Vermittlung sprechen wir Kaufinteressenten an, deren im Wohntraumfinder hinterlegtes Suchprofil zu Ihrer Immobilie passt.
Wir führen die Besichtigungen, beantworten Rückfragen der Interessenten und lassen uns vor ernsthaften Verhandlungen eine Finanzierungsbestätigung zeigen.
Der Notar entwirft den Kaufvertrag, beide Seiten erhalten ihn vorab und prüfen ihn in Ruhe. Bei der Beurkundung liest der Notar den Vertrag vor und erläutert offene Punkte.
Der Notar sichert den Käufer durch eine Vormerkung im Grundbuch und teilt mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Nach der Zahlung übergeben Sie die Schlüssel mit Protokoll, danach wird der Käufer als Eigentümer eingetragen.
Zwischen Beurkundung und Zahlung holt der Notar unter anderem die Erklärung der Stadt zum gesetzlichen Vorkaufsrecht und die Löschungsunterlagen Ihrer Bank ein. Umgeschrieben wird das Eigentum, nachdem der Kaufpreis gezahlt ist und das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.
Die großen Nebenkosten eines Immobilienkaufs, also Grunderwerbsteuer sowie Notar und Grundbuch für den Eigentumswechsel, trägt in der Praxis der Käufer. Auf Ihrer Seite fallen vor allem die folgenden Posten an.
Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Der Maklervertrag braucht die Textform. Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat.
Der Anspruch entsteht erst mit einem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte gilt die gesetzliche Halbteilung nicht, dort wird die Aufteilung frei vereinbart. Die konkrete Höhe besprechen wir mit Ihnen vor Beginn der Vermarktung und halten sie schriftlich fest.
Steht im Grundbuch noch eine Grundschuld, die der Käufer nicht übernimmt, tragen Sie die Kosten für ihre Löschung bei Notar und Grundbuchamt. Lösen Sie einen laufenden Kredit vorzeitig ab, kann Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das sollten Sie früh mit ihr klären.
Für einen aktuellen Grundbuchauszug, Kopien aus der Bauakte oder einen neuen Energieausweis fallen Gebühren an. Bei Eigentumswohnungen berechnen manche Verwaltungen zusätzlich ein Entgelt für Bescheinigungen oder die Verwalterzustimmung.
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, kann der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein (§ 23 EStG). Ausgenommen ist in der Regel, was Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bei einer geerbten Immobilie zählt die Besitzzeit des Erblassers mit. Das ist keine Steuerberatung, bitte besprechen Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.
Hans-Peter Heid ist seit 1994 Immobilienmakler in Freiburg. Gemeinsam mit seinem Team verkauft er Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Freiburg, im Breisgau und in ganz Baden. Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihre Unterlagen kennen und Sie bis zum Notartermin begleiten.
Eine seriöse Zusage zur Verkaufsdauer kann niemand geben. Der Zeitrahmen hängt an Punkten, die sich zum großen Teil vor dem Start klären lassen.
Wer diese Punkte zu Beginn klärt, vermeidet die typischen Verzögerungen mitten im Verkauf.
Viele Verkäufe haben einen persönlichen Anlass. Er bestimmt, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen.
Bevor verkauft werden kann, braucht es in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, damit die Erben ins Grundbuch eingetragen werden. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Wohnen Sie nicht in Freiburg, übernehmen wir die Abwicklung vor Ort. Mehr dazu im Ratgeber zur geerbten Immobilie.
Gehört die Immobilie beiden Partnern, entscheiden beide gemeinsam: Übernahme durch einen Partner, gemeinsamer Verkauf oder im Streitfall die Teilungsversteigerung. Eine neutrale Einschätzung des Marktwerts gibt dem Gespräch eine sachliche Grundlage. Einzelheiten finden Sie im Ratgeber zur Immobilie in der Scheidung.
Wer in eine kleinere Wohnung oder in eine andere Stadt zieht, muss Verkauf und Auszug zeitlich aufeinander abstimmen. Im Kaufvertrag lässt sich dafür ein späterer Übergabetermin vereinbaren. Wer lieber im eigenen Haus bleiben möchte, findet Alternativen im Ratgeber zur Leibrente und im Ratgeber Wohnen im Alter.
Eine Auswahl von Immobilien, die wir in Freiburg und der Region verkauft haben. Weitere finden Sie in unseren Referenzen.
Verkauft
Verkauft
VerkauftBeim Haus zählen Bauakte, Flurkarte, belegte Modernisierungen und der energetische Zustand. Mit Einliegerwohnung oder Mietern kommen weitere Fragen hinzu.
Haus verkaufen in FreiburgBei der Wohnung prüfen Käufer und Banken Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeld und Rücklage der Eigentümergemeinschaft.
Wohnung verkaufen in FreiburgBeim Grundstück entscheidet das Baurecht: Bebauungsplan oder Einfügen in die Umgebung, Erschließung, Bodenrichtwert und mögliche Lasten.
Grundstück verkaufen in Freiburg„Wir können Herrn Heid und das gesamte Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluss wurden wir äußerst professionell, transparent und freundlich betreut. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, Termine wurden zuverlässig eingehalten, und die gesamte Kommunikation verlief stets schnell und reibungslos. Besonders beeindruckt hat uns die fachliche Kompetenz, die realistische Einschätzung des Immobilienwerts und das ehrliche, vertrauensvolle Auftreten. Wir hatten jederzeit das Gefühl, in den besten Händen zu sein. …“
„Kompetente und freundliche Beratung sowie professionelle Vermarktung, die zu einem zügigen Verkauf unserer Immobilie geführt haben. Wir können das Team uneingeschränkt weiterempfehlen.“
„Herr Heid hat in einer aussergewöhnlichen Situation und schwierigen Zeiten (Corona) meine Immobilie verkauft. Für seine fachliche Kompetenz, sein Engagement, seine stete Präsenz und Erreichbarkeit und sein höfliches Auftreten gilt mein allerhöchster Respekt. Es war ein Rundum-Paket bis hin zum Notar. …“
Ausgewählte 5-Sterne-Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil im Originalwortlaut, Kürzungen sind mit … markiert. Wir prüfen nicht selbst, ob die Verfasser unsere Kunden waren; es gelten die Richtlinien von Google.
Die kostenlose Online-Marktwertanalyse gibt Ihnen in wenigen Schritten eine erste Einschätzung. Auf Wunsch folgt danach eine Marktwertanalyse persönlich vor Ort, die Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie im Detail berücksichtigt.



Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt die Halbteilung nach den §§ 656a bis 656d BGB: Verkäufer und Käufer tragen die Provision zu gleichen Teilen, oder der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer. Die Höhe vereinbaren wir mit Ihnen vorab schriftlich. Fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Die Kosten für Beurkundung und Eintragung des neuen Eigentümers trägt üblicherweise der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer. Auf Sie als Verkäufer entfallen in der Regel die Kosten für die Löschung von Grundschulden, die der Käufer nicht übernimmt.
Das ist der Normalfall, aber nicht zwingend. Sie können sich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich genehmigen. Wohnen Sie nicht in Freiburg, stimmen wir den passenden Weg frühzeitig mit dem Notar ab.
Ja. Besichtigungstermine stimmen wir mit Ihnen ab, und im Kaufvertrag wird ein Übergabetermin vereinbart, der zu Ihrem Auszug passt. Der Kaufpreis wird in der Regel vor der Übergabe gezahlt.
Aus dem Kaufpreis wird üblicherweise zuerst Ihr Darlehen abgelöst, der Notar koordiniert das mit Ihrer Bank. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt von Ihrem Darlehensvertrag ab. Sprechen Sie Ihre Bank darauf an, bevor die Vermarktung beginnt.