Fehlt am Notartermin ein einziges Dokument, platzt im schlimmsten Fall der ganze Verkauf, oder er verzögert sich um Wochen. Mit der richtigen Liste haben Sie alles griffbereit, bevor der erste Interessent fragt.
Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte: Hinter dem Wort Unterlagen verbirgt sich ein ganzes Bündel an Dokumenten, und einige davon müssen Sie erst bei Behörden beantragen. Doch welche Papiere gehören wirklich dazu, und womit sollten Sie am besten sofort beginnen?
Der Verkauf einer Immobilie scheitert selten am Objekt selbst, viel häufiger an der Vorbereitung. Wer den Grundbuchauszug erst sucht, wenn der Notar danach fragt, oder feststellt, dass der Energieausweis längst abgelaufen ist, verliert genau dann Zeit, wenn es darauf ankommt. Manche Dokumente müssen erst bei Ämtern beantragt werden, und das dauert oft deutlich länger, als Verkäufer erwarten. Jede Woche Verzögerung gibt Kaufinteressenten Gelegenheit, abzuspringen oder den Preis neu zu verhandeln, und wer unter Zeitdruck gerät, verhandelt selten aus einer starken Position.
Gerade in Freiburg, wo gepflegte Altbauten in der Wiehre auf eine anspruchsvolle, gut informierte Käuferschicht treffen, fallen Lücken sofort auf. Wer auf Nachfrage weder Wohnflächenberechnung noch Protokolle der Eigentümerversammlung vorlegen kann, wirkt unvorbereitet, und Misstrauen ist beim Verkauf teurer als mancher Mangel am Haus. Auch die Bank des Käufers prüft die Unterlagen für die Finanzierung: Fehlt etwas, gerät der gesamte Zeitplan ins Wanken, und mit ihm der angestrebte Verkaufspreis.
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Zu den wichtigsten Unterlagen zählen Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Bauunterlagen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung und die letzten Nebenkostenabrechnungen hinzu. Die vollständige Liste finden Sie in unserer Checkliste.
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt, Baupläne und Flurkarte beim Bauamt bzw. Katasteramt, den Energieausweis bei einem qualifizierten Aussteller. Die Checkliste nennt für jedes Dokument die richtige Stelle.
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder.
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