Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Eigentümergemeinschaft. Käufer und Banken wollen deshalb Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnung sehen, bevor sie zusagen. Hier erfahren Sie, was Sie bereitlegen sollten.
Neben Grundbuchauszug und Energieausweis prüfen Käufer bei einer Wohnung vor allem die Papiere der Gemeinschaft. Die meisten davon erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung.
Sie legt fest, was zu Ihrem Sondereigentum gehört, was Gemeinschaftseigentum ist und welcher Miteigentumsanteil auf Ihre Wohnung entfällt. Dort stehen auch Sondernutzungsrechte, etwa an einem Stellplatz, einem Gartenanteil oder einem Kellerraum.
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben im Haus. Häufig sieht sie vor, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss (§ 12 WEG). Diese Zustimmung holt der Notar nach der Beurkundung ein, sie sollte aber von Anfang an eingeplant werden.
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre zeigen, was die Gemeinschaft beschäftigt, von der Dachsanierung bis zur Erneuerung der Heizung. Die Beschlusssammlung listet alle gültigen Beschlüsse.
Aus ihnen ergeben sich das monatliche Hausgeld und der Anteil, der in die Rücklage fließt. Selbstnutzer rechnen damit ihre laufenden Kosten, Kapitalanleger zusätzlich den Teil, den sie auf Mieter umlegen können.
Die Rücklage der Gemeinschaft, früher Instandhaltungsrücklage genannt, ist ein wichtiges Signal. Ist sie gut gefüllt, werden spätere Sonderumlagen weniger wahrscheinlich.
Hans-Peter Heid ist seit 1994 Immobilienmakler in Freiburg und verkauft mit seinem Team Eigentumswohnungen, vom kleinen Apartment bis zur großen Familienwohnung. Teilungserklärung und Protokolle sehen wir vor der Vermarktung durch und besprechen offene Punkte mit Ihnen und der Verwaltung, bevor Käufer danach fragen.
Das Hausgeld allein sagt wenig über eine Wohnung aus. Ein höherer Betrag kann auf einen Aufzug, eine gepflegte Außenanlage oder eine solide Rücklagenbildung zurückgehen. Wichtig ist, dass Käufer die Zusammensetzung verstehen. Wir bereiten Wirtschaftsplan und Abrechnung deshalb so auf, dass umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten getrennt sichtbar werden.
Offene Punkte gehören auf den Tisch. Hat die Versammlung eine größere Sanierung oder eine Sonderumlage beschlossen, erfahren Käufer das spätestens aus den Protokollen. Wer die Umlage trägt, sollte der Kaufvertrag ausdrücklich regeln. Sprechen Sie solche Themen früh an, dann müssen sie nicht überraschend in der Verhandlung geklärt werden.
Eine Auswahl von Immobilien in Freiburg, die wir verkauft haben, mit Wohnfläche und Zimmerzahl. Weitere Objekte zeigen unsere Referenzen.
Verkauft
Verkauft
VerkauftEine vermietete Wohnung wird mit dem bestehenden Mietvertrag verkauft (§ 566 BGB). Für Kapitalanleger zählen Miethöhe, Mietbeginn, Kaution und der Spielraum für künftige Anpassungen. Selbstnutzer interessieren sich meist nur für freie Wohnungen oder für Mietverhältnisse, deren Ende absehbar ist.
Zwei Regeln sollten Sie kennen, wenn die Wohnung erst während des Mietverhältnisses in Eigentum umgewandelt wurde. Beim ersten Verkauf nach der Umwandlung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Und ein Käufer, der selbst einziehen möchte, kann wegen Eigenbedarfs erst nach einer Sperrfrist kündigen (§ 577a BGB). Beides klären wir vor der Vermarktung, damit die passenden Käufer angesprochen werden.
Besichtigungen in bewohnten Wohnungen stimmen wir rücksichtsvoll mit Ihren Mietern ab.
„Sehr zufrieden! Herrn Heid den Auftrag zu geben unsere Wohnung zu verkaufen war die beste Entscheidung die wir hätten treffen können. Es war nicht die einfachste Wohnung zu verkaufen (Dachgeschoss ohne Balkon und ohne Aufzug), aber dank Herrn Heid haben wir sie sehr schnell und für einen Preis über unseren Erwartungen verkaufen können. Sehr kompetente Beratung, schnelle und komplikationsfreie Abwicklung. …“
„Wir, eine Familie aus dem Sauerland, haben eine Wohnung in Freiburg geerbt.Mit dem Immobilien Markler Hans-Peter Heid und Team haben wir stets einen angenehmen, vertrauensvollen und kompetenten Partner an unserer Seite gehabt. Trotz der großen Entfernung hat Herr Heid alles von A-Z zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. …“
„Herr Heid verkaufte unsere Wohnung in kuerzester Zeit zu einem unserer Vorstellung entsprechenden Preis.Wir sind mit der gesamten Abwicklung des Kaufvertrages sehr zufrieden und koennen Herr Heid nur bestens weiterempfehlen.“
Ausgewählte 5-Sterne-Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil im Originalwortlaut, Kürzungen sind mit … markiert. Wir prüfen nicht selbst, ob die Verfasser unsere Kunden waren; es gelten die Richtlinien von Google.
Die kostenlose Online-Marktwertanalyse berücksichtigt Lage, Größe, Etage und Ausstattung Ihrer Wohnung. Möchten Sie es genauer wissen, folgt auf Wunsch eine Marktwertanalyse vor Ort, in die auch die Unterlagen der Gemeinschaft einfließen.



Üblich sind die Protokolle der letzten drei Jahre, dazu die Beschlusssammlung. Banken achten vor allem auf beschlossene Sanierungen und Sonderumlagen. Fehlen Ihnen Protokolle, stellt die Hausverwaltung Kopien aus.
Nur wenn Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung das vorsehen, was bei vielen Anlagen der Fall ist. Der Notar holt die Zustimmung nach der Beurkundung ein. Wer die dafür anfallenden Kosten trägt, wird im Kaufvertrag geregelt.
Ja. Der Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer über, Ihr Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen. Wurde die Wohnung erst während des Mietverhältnisses in Eigentum umgewandelt, prüfen wir vorab das Vorkaufsrecht des Mieters.
Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist eine Vereinbarung darüber, ob Verkäufer oder Käufer die Umlage trägt und wie das im Kaufpreis berücksichtigt wird. Wichtig ist, dass der Käufer den Beschluss vor der Beurkundung kennt.
Nicht immer. Ein Tiefgaragenstellplatz kann eigenes Teileigentum mit eigenem Grundbuchblatt sein oder als Sondernutzungsrecht zur Wohnung gehören. Davon hängt ab, ob er im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden muss. Die Antwort steht in Grundbuch und Teilungserklärung.
Ist der Käufer Verbraucher, gilt auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung für die Maklerprovision die gesetzliche Halbteilung. Was das konkret bedeutet, wie der Verkauf Schritt für Schritt abläuft und welche Kosten Sie als Verkäufer tragen, lesen Sie auf der Seite Immobilie verkaufen in Freiburg. Hinweise für eine aussagekräftige Präsentation Ihrer Wohnung gibt der Ratgeber zum Exposé.