Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie in Freiburg gar nicht erst inserieren, und beim falschen Ausweistyp zahlen Sie schnell mehrere hundert Euro zu viel. Welcher der richtige für Sie ist, klärt diese Checkliste.
Viele Eigentümer kümmern sich erst um das Dokument, wenn der Verkauf bereits anläuft, und geraten dann unnötig unter Zeitdruck. Doch was verlangt das Gesetz wirklich, und wo lauern die Fehler, die später teuer werden?
Das Gebäudeenergiegesetz kennt beim Energieausweis keine Kulanz: Wer verkauft oder neu vermietet, muss das Dokument zum richtigen Zeitpunkt vorlegen können. Schon im Inserat sind bestimmte Kennwerte Pflicht, und fehlen sie, drohen Abmahnungen und Bußgelder in empfindlicher Höhe. Dazu kommt die Frage nach dem Ausweistyp: Ob für Ihr Gebäude der aufwändige Bedarfsausweis vorgeschrieben ist oder der günstigere Verbrauchsausweis genügt, hängt von Kriterien ab, die viele Eigentümer nicht kennen. Wer hier falsch liegt, hält am Ende ein Dokument in den Händen, das rechtlich nicht ausreicht.
In Freiburg kommt eine Besonderheit dazu: Die Käuferschicht ist überdurchschnittlich energiebewusst. Wer ein Gründerzeithaus in der Wiehre oder eine Wohnung in Herdern anbietet, hört bei der Besichtigung konkrete Fragen zu Energiekennwerten. Ein Ausweis mit unplausiblen oder veralteten Angaben weckt Misstrauen, drückt auf die Preisverhandlung und kann im Ernstfall zur Haftungsfrage werden. Welche Unterlagen nötig sind, wer ausstellen darf und worauf Käufer achten: Diese Punkte entscheiden, ob der Energieausweis Ihren Verkauf trägt oder ausbremst.
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Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus liegt in Freiburg meist im Bereich von rund 90 bis 170 Euro, ein aufwändigerer Bedarfsausweis häufig bei etwa 300 bis 500 Euro. In Freiburg liegen die Preise oft am oberen Rand. Die Checkliste hilft, den passenden und günstigsten Weg zu finden.
Das hängt von Baujahr, Gebäudegröße und energetischem Zustand ab. Für viele ältere oder kleinere Gebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, in anderen Fällen genügt der günstigere Verbrauchsausweis. Welcher für Sie gilt, zeigt die Checkliste.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist der Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für sehr kleine Gebäude oder bestimmte Denkmäler.
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