Erst der Verlust, dann ein Haus voller Erinnerungen, und plötzlich Fragen nach Fristen, Freibeträgen und Miterben. Wer eine Immobilie in Freiburg erbt, sollte die Weichen früh richtig stellen, bevor Steuern und Streit unnötig teuer werden.
Behalten, vermieten oder verkaufen: Jede dieser Optionen hat Folgen, die sich erst Jahre später zeigen, steuerlich wie finanziell. Doch woran erkennen Sie, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist?
Ein geerbtes Haus steht selten still. Es kostet weiter: Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Instandhaltung, oft für Räume, die niemand mehr bewohnt. Gleichzeitig laufen im Hintergrund steuerliche Fristen, die über erhebliche Beträge entscheiden, ohne dass Sie jemand daran erinnert. Wer in dieser Phase aus dem Bauch heraus entscheidet oder die Entscheidung monatelang aufschiebt, zahlt oft doppelt: einmal in Euro und einmal im Familienfrieden. Denn sobald mehrere Erben beteiligt sind, genügt eine einzige uneinige Stimme, und aus dem Vermögenswert wird ein Dauerkonflikt.
Dazu kommt der Markt selbst. Ein Altbau in der Wiehre spricht eine völlig andere Käuferschicht an als ein Reihenhaus am Freiburger Stadtrand, und ob ein Verkauf gut vorbereitet oder überstürzt erfolgt, entscheidet über einen spürbaren Teil des Erlöses. Wer den tatsächlichen Wert nicht kennt, verhandelt blind: mit Kaufinteressenten, mit Miterben, mit dem Finanzamt. Eine vorschnelle Übertragung, ein unterschriebener Kaufvertrag oder eine verpasste Frist sind später kaum noch zu korrigieren. Genau in diesen Momenten entscheidet sich, ob das Erbe seinen Wert behält oder leise an Substanz verliert.
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Maßgeblich ist nicht das Erbdatum, sondern wann der oder die Verstorbene die Immobilie gekauft hat. Liegt dieser Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel spekulationssteuerfrei. Auch bei vorheriger Selbstnutzung kann der Verkauf steuerfrei sein. Die Details klärt im Zweifel ein Steuerberater.
Erbschaftsteuer entsteht nur, wenn der Wert des Erbes über Ihrem persönlichen Freibetrag liegt, bei Ehepartnern 500.000 Euro, bei Kindern jeweils 400.000 Euro. Für eine selbst genutzte Familienimmobilie gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Befreiungen.
Grundsätzlich müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Sinnvoll ist eine gemeinsame Bewertung als Verhandlungsgrundlage und ein neutraler Ansprechpartner, der den Prozess moderiert. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt im Extremfall die Teilungsversteigerung, die fast immer schlechter ist als ein gemeinsamer freihändiger Verkauf.
Eine sofortige Entscheidung ist selten nötig, aber laufende Kosten, Steuerfristen und mögliche Erbstreitigkeiten sprechen dafür, früh eine Strategie festzulegen. Eine fundierte Immobilienbewertung schafft für alle Beteiligten Klarheit.
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