Notarvertrag, Bankgespräch, Exposé, und mittendrin ein Wort, das niemand erklärt. Wer die Sprache der Immobilien versteht, trifft bessere Entscheidungen und lässt sich nichts vormachen.
Denn Banken, Notare und Vertragspartner setzen dieses Vokabular schlicht voraus, erklärt wird es selten. Doch welche Begriffe entscheiden am Ende wirklich über Ihr Geld?
Im Notartermin wird der Vertrag einmal vorgelesen, dann wird unterschrieben. Wer in diesem Moment nicht weiß, was eine Grundschuld von einer Hypothek unterscheidet oder welche Folgen ein eingetragenes Wohnrecht hat, nickt mit, statt nachzufragen. Genau so entstehen die teuren Missverständnisse beim Kauf und Verkauf: selten aus bösem Willen, fast immer aus Begriffen, die niemand übersetzt hat. Banken, Bauträger und Vertragspartner sprechen ihre eigene Sprache, und wer sie nicht beherrscht, verhandelt aus der schwächeren Position.
In einem Markt, in dem eine Wohnung in der Wiehre schnell den Gegenwert eines Lebenswerks erreicht, hat jedes falsch verstandene Wort seinen Preis. Ein übersehener Eintrag im Grundbuch, ein ungünstig verstandener Beleihungsauslauf, eine Klausel im Exposé, die harmlos klingt: All das entscheidet mit darüber, ob Sie zu Ihren Bedingungen abschließen oder zu denen der Gegenseite. Hans-Peter Heid erlebt seit 30 Jahren, wie oft Eigentümer und Käufer erst nach der Unterschrift begreifen, was sie tatsächlich zugesagt haben. Dann ist die Korrektur aufwendig, manchmal unmöglich.
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Beim Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er erlaubt zusätzlich, die Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, etwa durch Vermietung. Beide werden im Grundbuch eingetragen und spielen besonders bei Verrentung und Schenkung eine Rolle.
Der Beleihungsauslauf gibt an, welcher Anteil des Immobilienwerts über das Darlehen finanziert wird. Ein niedriger Beleihungsauslauf, also viel Eigenkapital, senkt das Risiko der Bank und führt meist zu besseren Zinskonditionen.
Das Grundbuch dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie: wer Eigentümer ist, welche Grundschulden oder Hypotheken eingetragen sind und welche Rechte Dritter bestehen, etwa Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerechte. Es ist die zentrale Urkunde bei jedem Kauf.
Wir erweitern das Glossar laufend. Stoßen Sie auf einen Begriff, der hier fehlt, sprechen Sie uns gern an, als Immobilienmakler in Freiburg erklären wir Ihnen jeden Fachausdruck aus Ihrem konkreten Vertrag verständlich.
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