Wenn aus dem gemeinsamen Zuhause ein Streitpunkt wird, geht es selten nur um Quadratmeter. Drei Wege führen aus der gemeinsamen Immobilie, welcher der fairste ist, hängt von Zahlen ab, die zuerst auf den Tisch müssen.
Was Sie jetzt entscheiden, prägt die Finanzen und den Neuanfang beider Seiten über Jahre. Doch wie finden Sie den Weg, der rechnerisch trägt und keinen von Ihnen übervorteilt?
Solange der Wert des Hauses nicht neutral feststeht, verhandeln beide Seiten auf unsicherem Boden. Der eine setzt für die Wohnung in der Wiehre einen Wunschpreis an, der andere rechnet mit dem Stand von vor zehn Jahren, und jede Zahl wird zum neuen Vorwurf. Dazu kommen Fragen, die kaum jemand vorher durchdacht hat: Wer trägt den Kredit weiter, was bedeutet der Zugewinnausgleich konkret, und was geschieht, wenn sich beide schlicht nicht einigen können?
Genau dann droht der teuerste aller Wege: die Teilungsversteigerung, bei der ein Gericht den Ablauf bestimmt und der Erlös fast immer unter dem liegt, was ein geordneter Verkauf erzielt hätte. Auch ein überstürzter Verkauf unter Zeitdruck kostet still und leise Vermögen, das beiden für den Neuanfang fehlt. Wer die Optionen, ihre steuerlichen Folgen und die typischen Eskalationspunkte kennt, bevor die Fronten sich verhärten, verhandelt ruhiger und aus einer deutlich besseren Position.
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Es gibt drei typische Wege: den Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung des anderen, oder, seltener, das gemeinsame Halten der Immobilie. Welcher Weg passt, hängt von Finanzierung, Wert, Kindern und dem Verhältnis der Beteiligten ab.
In der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen: Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Für die Immobilie braucht es dafür einen belastbaren Verkehrswert, am besten durch eine neutrale Bewertung.
Die Übertragung zwischen Ehegatten und auch zwischen geschiedenen Ehepartnern im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist in der Regel grunderwerbsteuerfrei. Bei der Spekulationssteuer und der Finanzierung gibt es jedoch Punkte zu beachten, hier lohnt eine Beratung durch Anwalt und Steuerberater.
Tempo ist verständlich, aber ein überstürzter Verkauf kostet oft Preis. Sinnvoller ist, zuerst den Wert neutral zu ermitteln, die Optionen sachlich durchzurechnen und dann zu entscheiden. Wir begleiten den Prozess diskret und ausgleichend für beide Seiten.
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